In dieser Rubrik möchten wir Ihnen erste orientierende Hinweise für unser Berufsfeld zur Verfügung stellen.

Häufig können so schon erste Fragen und Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden. Leider bestehen auch heute noch viele Vorurteile und Vorbehalte gegenüber psychischen Erkrankungen und Psychotherapie als Behandlungsmethode.

Wir möchten zu einem offeneren Umgang mit dem Thema anregen und eine Orientierung für Hilfesuchende, PatientInnen und zuweisende KollegInnen anbieten.

Häufige Fragen

 

Bin ich psychisch krank?

Oft ist es so, dass Betroffene, deren Umfeld oder beispielsweise der Hausarzt den Verdacht auf eine psychische Erkrankung äußert. Um herauszufinden, ob eine sogenannte psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt, führen wir mit Ihnen in der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine Orientierente Diagnostische Abklärung durch.

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie im Sinne der Verhaltenstherapie ist „aktive Hilfe zur Selbsthilfe“. Wir begleiten Sie auf dem Weg einer besseren Bewältigung von Symptomen, Krisen oder Tiefpunkten. Wesentliches Mittel der Psychotherapie ist das therapeutische Gespräch. Und nein, hier liegt niemand auf der Couch – wir haben sehr bequeme Sessel für Sie (und uns).

Was ist Psychotherapie nicht?

Psychotherapie ist keine Lebensbegleitung und PsychotherapeutInnen sind keine FreundInnen. Wir unterstützen Sie für einen begrenzten Zeitraum dabei, Ihre klar definierten Ziele mit Hilfe der Psychotherapie zu erreichen. Dabei entsteht unweigerlich eine engere Beziehung zwischen TherapeutIn und PatientIn. Diese Beziehung muss jedoch zwingend neutraler und professioneller Natur bleiben, nur dadurch können wir als Psychotherapeutinnen unsere Expertise im Sinne der Heilkunde erfolgreich anwenden.

Wirkt Psychotherapie bei meinem Problem?

Ob und ggf. wie gut eine Therapie im Einzelfall wirkt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie hoch ist die Motivation beim Patienten/bei der Patientin, eigene Erlebens- und Verhaltensmuster zu verändern? Wie sind die Rahmenbedingungen, um solche Veränderungen zu etablieren? Wie gut „passen“ Therapeutin und PatientIn zueinander? All diese und sicherlich noch diverse andere Punkte können den Therapieerfolg zum positiven oder auch zum negativen verändern. Entscheidend für den Erfolg einer Behandlung ist einerseits die Expertise, die Ihnen Ihre Therapeutin zur Verfügung stellt, andererseits aber eben auch in höchstem Maße die Frage, was Sie daraus für sich machen. Gerne sagen wir auch: „Therapie ist das, was passiert, wenn Sie unsere Praxis nach dem Termin wieder verlassen“.

Wer bezahlt die Psychotherapie?

In unserer kassenärztlich zugelassenen Praxis wird die Psychotherapie bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Es gibt seltene Ausnahmefälle, die es vorab in der Psychotherapeutischen Sprechstunde abzuklären gilt (z.B. ob innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Psychotherapie stattgefunden hat). Ihre Therapeutin wird all diese Aspekte innerhalb der Sprechstunde transparent mit Ihnen besprechen.

In der Regel bezahlen auch die Privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe eine Psychotherapeutischen Behandlung. Ob und ggf. in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, müssen Sie als PatientIn vorab mit Ihrem Versicherungsträger klären.

Wie bekomme ich einen Termin?

Indem Sie uns in unserer Telefonsprechzeit anrufen. Einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Sie in der Regel innerhalb kürzester Zeit bei uns. Wichtig: ein Termin zur Sprechstunde ist noch kein Termin zur Therapie (siehe unten).

Wie lang ist die Wartezeit für einen Therapieplatz?

Leider ist es so, dass wir in unserer Praxis aufgrund der hohen Nachfrage nach Psychotherapieplätzen nicht sofort nach der Sprechstunde mit Ihnen die Therapie beginnen können. Wie lang die Wartezeit ist, können wir leider im Einzelfall nicht genau vorhersagen. Wir klären Sie im Rahmen der Sprechstunde jedoch auch darüber auf, auf welche Weise Sie sich auch anderweitig noch um Therapieplätze in anderen Praxen bemühen können.

Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt?

Nein, Sie dürfen auch ganz ohne Überweisung zu uns kommen. Wenn Sie vom Haus- oder Facharzt eine Überweisung mitbekommen haben, bringen Sie diese gerne mit, das liefert uns erste diagnostische Hinweise zur Erstellung Ihres Befundes. Ein eng miteinander abgestimmtes Vorgehen zwischen den BehandlerInnen ermöglicht darüber hinaus eine bestmöglich auf Sie abgestimmte Behandlung.

Wie läuft eine Psychotherapie ab, wie lange dauert sie?

Das kommt drauf an. Unter anderem spielen hierbei die Art der Erkrankung, der Schweregrad, die Dauer der Erkrankung, die Motivation zur Veränderung, die allgemeinen Rahmenbedingungen und die therapeutische Beziehung eine Rolle. Jede Behandlung wird individuell auf Sie und mit Ihnen abgestimmt. Dies ist auch ein wesentlicher Grund dafür, weshalb wir selten konkrete Aussagen zu den Wartezeiten in unserer Praxis machen können.

Jede Therapie beginnt mit den „Probestunden“, den probatorischen Sitzungen. Hier geht es unter anderem darum, ob TherapeutIn und PatientIn zueinander passen und eine tragfähige therapeutische Beziehung aufbauen können

Wie läuft eine Sitzung ab?

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten, in Ausnahmefällen kann man auch mehrere Sitzungen „im Block“ machen, z.B. bei sog. Konfrontationssitzungen. Welche Themen in der jeweiligen Sitzung besprochen werden, richtet sich nach dem Stand der Therapie und den individuell verfolgten Zielen und Fragestellungen der Behandlung.

Werde ich auf einer Couch liegen?

Nein, wir haben sehr bequeme Sessel für Sie und uns in unserer Praxis. Sehen Sie selbst

Kann ich mir meine Therapeutin aussuchen?

Wenn Sie sich bei uns für einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde melden, werden wir Ihnen den schnellstmöglichen Termin vermitteln. Hierbei ist es dann meist Zufall, welche Psychotherapeutin unseres Teams gerade einen Termin frei hat.

Sollte bei Ihnen der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt werden, bieten wir Ihnen einen Platz auf unserer Warteliste an. Auch hier wird Sie dann die Therapeutin kontaktieren, die als nächstes einen freien Platz zur Verfügung hat. Es kann durchaus passieren, dass dies dann nicht dieselbe Therapeutin ist, die Sie in der Sprechstunde kennengelernt haben.

Unser wichtigstes Ziel ist es, Ihnen stets eine qualitativ hochwertige und möglichst zeitnahe Behandlung zukommen zu lassen.

An wen kann ich mich Notfall wenden?

An den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Im Falle akuter Suizidalität oder Fremdgefährdung erreichen Sie darüber die richtigen Ansprechpartner oder können diese dort erfragen.

Notfall?

So finden Sie schnell Hilfe bei einer akuten Krise

Hausarzt

Sprechen Sie offen mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin. Er/Sie kennt Sie in der Regel am besten und weiß Ihre Situation angemessen einzuschätzen und wird ggf. weitere Maßnahmen einleiten (z.B. Einweisung in eine Akutklinik).

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Sollten Sie Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin nicht erreichen (Feiertage, Wochenende, Feierabend): Nehmen Sie Kontakt mit dem ärztlichen (psychiatrischen) Bereitschaftsdienst auf. Hier werden weitere Hilfsangebote mit Ihnen besprochen.

Bundesweit kostenlose Telefonnummer: 116 117

Klinik

Nehmen Sie Kontakt mit einer Klinik mit psychiatrischer Abteilung auf. Für unsere Region sind das z.B. (je nach Wohnort)

Klinik Dr. Fontheim in Liebenburg
Telefon: 05346 / 810

AMEOS Klinikum Hildesheim, Psychiatrische Klinik
Telefon: 05121 / 1031

Telefonseelsorge

Auch ein Anruf bei der Telefon­seelsorge kann in einer akuten Krisen­situation hilfreich sein. Hier finden Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit hilfreiche GesprächspartnerInnen.

Bundesweit kostenlose Telefonnummer: 116 123

Sprechstunde und Therapie im Detail

Wichtige Dokumente und Informationen für Sie und uns

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen zu Ihrem ersten Termin mit in die Praxis:

  • Den unterschriebenen Sprechstunden- und Behandlungsvertrag,
  • das unterschriebene Merkblatt zum Sprechstunden- und Behandlungsvertrag,
  • die unterschriebene Information zum Datenschutz

Terminabsagen

Es ist uns sehr wichtig, Sie wertschätzend und angemessen psychotherapeutisch versorgen zu können. Dazu gehört auch, Ihnen aufgrund Ihrer Terminabsage zeitnah einen Folgetermin anbieten zu können. Sollten Sie also einmal verhindert sein, hinterlassen Sie hierzu bitte Ihre Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Rufnummer sowie dem Anlass auf unserem Anrufbeantworter. Wir treten so zeitnah wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

Wieso ein Behandlungsvertrag?

Als PsychotherapeutInnen sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie vor Beginn der Behandlung über eine große Menge an Informationen aufzuklären. Hierbei geht es z.B. um allgemeine organisatorische Dinge die Therapie und Praxisorganisation betreffend, um inhaltliche Aspekte der Ausgestaltung der Therapie und formale Regelungen bzgl. Terminausfällen o.ä. Da wir die begrenzte Zeit mit Ihnen vor Ort gerne mit für Sie wichtigen inhaltlichen Themen füllen, aber gleichzeitig unserem Anspruch nach Transparenz und Aufklärung nachkommen wollen, haben wir gemeinsam mit unserem Berufsverband einen Behandlungsvertrag inkl. Merkblatt erarbeitet, in dem alle relevanten Themen benannt werden. So können Sie die Informationen jederzeit auch zuhause noch einmal nachlesen.

Wieso ein Ausfallhonorar?

Wird ein Termin innerhalb von 48 Werktagstunden abgesagt, erheben wir ein Ausfallhonorar, unabhängig vom Hinderungsgrund (siehe Behandlungsvertrag). Es gibt unterschiedliche Gründe für diese Regelung. Wir führen z.B. eine sog. Bestellpraxis und keine Wartezimmerpraxis, d.h. fällt ein Termin aus, ist es in der Regel nicht so ohne weiteres möglich, diesen flexibel wieder zu füllen. Als Freiberufler bedeutet dies, dass in dieser Zeit auch keine Einnahmen generiert werden, während die Fixkosten aber weiterlaufen. Daher teilen wir das Risiko mit Ihnen als PatientIn auf. Bis 48 Stunden vor dem Termin tragen wir dieses Risiko, ab 48 Stunden vorher übernehmen Sie es. Häufig werden wir gebeten, den Termin dann „einfach trotzdem abzurechnen“. Dies lehnen wir jedoch resolut ab, da es sich dabei um Sozialbetrug handelt und wir unsere Zulassung als PsychotherapeutInnen verlieren würden.